Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen
GFS
Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen
Alle Schülerinnen und Schüler sind von Klasse 7 bis Klasse 10 verpflichtet, eine GFS (= Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) pro Schuljahr in einem Fach ihrer Wahl anzufertigen. Diese zählt unabhängig von der gewählten Form wie eine zusätzliche Klassenarbeit. In der Kursstufe müssen drei GFS in den ersten drei Kurshalbjahren erstellt werden.
Zu Beginn eines Schuljahres sprechen die Schülerinnen und Schüler das Thema mit ihren jeweiligen Fachlehrkräften ab. Bis zu den Herbstferien muss das Thema in die Liste im Klassentagebuch eingetragen werden. In Klasse 7 findet zunächst in den Klassenlehrerstunden eine Einführung in die GFS statt, und die Schülerinnen und Schüler erhalten bis zu den Weihnachtsferien Zeit, ein Fach für ihre erste GFS festzulegen. In der Kursstufe muss die Wahl aller drei Fächer, in denen eine GFS angefertigt werden soll, sechs Wochen nach Beginn von J1 erfolgen.
Eine GFS kann ganz unterschiedliche Formen haben. Üblich sind:
- eine Präsentation (mit Visualisierung durch Plakate oder einer Bildschirmpräsentation),
- eine Hausarbeit (in manchen Fächern bietet sich dabei ein experimenteller Anteil an),
- eine Unterrichtsstunde (unter Einbeziehung der restlichen Klasse),
- die Vorbereitung und Durchführung einer außerunterlichtlichen Veranstaltung (zum Beispiel das politische Frühstück),
- eine mündliche Prüfung.
Weitere Formen sind möglich und können mit den Fachlehrkräften abgesprochen werden.
Allgemeine Hinweise finden Sie hier.
Die GFS dient zur Weiterentwicklung der Präsentationskompetenzen, sowie der Förderung im Bereich des eigenständigen Arbeitens und Strukturierens eines Themas. Deshalb ist es sinnvoll, im Laufe der Schulzeit die GFS in unterschiedlichen Fächern und in unterschiedlichen Formen zu erbringen. In der Kursstufe wird dem Rechnung getragen, in dem die GFS in drei unterschiedlichen Fächern und in mind. zwei unterschiedlichen Formen erfolgen muss.
Bezüglich der Anforderungen stehen den Lehrerinnen und Lehrern allgemeine Grundsätze und Kriterienlisten für jedes Fach zur Verfügung. Verbindlich sind jedoch nur die Absprachen zwischen Lehrerin/Lehrer und Schülerin/Schüler. Damit zeigen wir uns gerade auch in Hinsicht der Schülerinnen und Schüler flexibel.
Vor allem bei schriftlichen Arbeiten gibt es aber allgemeingültige Grundsätze - vor allem zum richtigen Zitieren. Diese finden Sie hier.
Generell gilt, dass für die Benotung sowohl inhaltliche als auch methodische und personale Anforderungen eine Rolle spielen. Die Benotung einer GFS wird vom Lehrer bzw. der Lehrerin begründet.
Genaueres erfahren Sie also demnach vom entsprechenden Fachlehrer/von der Fachlehrerin - oder vom Schüler/der Schülerin selbst.